Diözesanverbände des KRGB

 

Der Verband gliedert sich in Diözesanverbände.

Der jeweilige Diözesanverband nimmt in Übereinstimmung mit dem Vorstand die Aufgaben des Verbandes gemäß § 1 Absatz 2 der Satzung im Bereich der Diözese wahr.

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