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- Kategorie: KRGB und BKRG aktuell
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 20. Mai 2019 09:18
Die Religionslehrerinnen- und Religionslehrerverbände und der synodale Weg der deutschen Bischöfe
Stellungnahme des KRGB zu der Ankündigung eines synodalen Weges durch die Deutsche Bischofskonferenz
„Erschütterungen verlangen besondere Vorgehensweisen. Die Missbrauchsstudie und in ihrer Folge die Forderung Vieler nach Reformen zeigen: Die Kirche in Deutschland erlebt eine Zäsur. Der Glaube kann nur wachsen und tiefer werden, wenn wir frei werden von Blockierungen des Denkens, der freien und offenen Debatte und der Fähigkeit, neue Positionen zu beziehen und neue Wege zu gehen.
Die Kirche braucht ein synodales Voranschreiten. Papst Franziskus macht dazu Mut. Und wir fangen nicht am Nullpunkt an. Die Würzburger Synode (1972 bis 1975) und auch der Gesprächsprozess der vergangenen Jahre haben den Boden bereitet, auch für viele Herausforderungen von heute. Einstimmig haben wir beschlossen, einen verbindlichen synodalen Weg als Kirche in Deutschland zu gehen, der eine strukturierte Debatte ermöglicht und in einem verabredeten Zeitraum stattfindet und zwar gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Wir werden Formate für offene Debatten schaffen und uns an Verfahren binden, die eine verantwortliche Teilhabe von Frauen und Männern aus unseren Bistümern ermöglichen. Wir wollen eine hörende Kirche sein. Wir brauchen den Rat von Menschen außerhalb der Kirche.“[1]
So benannte Kardinal Reinhard Marx auf der Pressekonferenz zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 14. März 2019 in Lingen das wohl wichtigste Ergebnis der Beratung der Bischöfe. Die Oberhirten wollen also einen „synodalen Weg“ beschreiten – mit „offene[n] Debatten“ und unter der „Teilhabe von Frauen und Männern aus unseren Bistümern“. Höchste Zeit!
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- Kategorie: Info für RU und Schulpastoral
- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 19. Mai 2019 14:44
Braucht es Religionsunterricht?
Artikel 7 des Grundgesetzes schützt den Religionsunterricht als Schulfach. Ist das noch sinnvoll in einer Zeit, die zunehmend multireligiös ist mit einer wachsenden Zahl von Konfessionslosen? Welcher Religionsunterricht ist da geeignet? Reichen zwei Stunden Unterricht oder Ethik in der Woche, um den Heranwachsenden eine Orientierung zu geben? Welche Modelle für einen muslimischen Religionsunterricht gibt es? Warum überhaupt dieses Verfassungsrecht?
Anlass der Sendung ist der 70. Geburtstag des Grundgesetzes am 22. Mai 2019. Das Grundgesetz hat wesentliche Regelungen zum Verhältnis von Kirche und Staat aus der Weimarer Verfassung übernommen, den Artikel 7 zum Religionsunterricht aber neu formuliert. Den Religionsgemeinschaften wird darin das Recht zugebilligt, an staatlichen Schulen ihre Glaubenswahrheiten zu vermitteln. Deutschland schaut damit auf 100 Jahre Religionsverfassungsrecht zurück.
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- Kategorie: Info für RU und Schulpastoral
- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 08. November 2020 18:43
Kardinal Marx: Jugend muss gehört werden
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Kardinal Marx hält die Aufarbeitung der kirchlichen Missbrauchsfälle für das Gebot der Stunde. Das sagte er bei einem Gespräch mit Schülern in Rom. „Das ist wie bei der Emanzipation der Frau: Jahrhundertelang war das kein Thema, doch dann kommt ein Punkt in der Geschichte, wo man sagt: Das ist jetzt vorbei!“
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